Energieausweis immer erforderlich

Rechtlich vorgeschrieben: Der Energieausweis nach Verbrauch oder Bedarf

Unterstützung bei der Beauftragung und der Zusammenstellung erforderlicher Unterlagen:

Warum der Energieausweis benötigt wird

Bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie benötigen Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweis. Schon bei der Vermarktung, also z.B. bei Anzeigenschaltungen im Internet oder in Tageszeitungen/Anzeigenblättern, sind verschiedene Angaben aus dem Energieausweis zum Energieverbrauch erforderlich. Dies soll dem Interessenten über die voraussichtlichen Energiekosten und ggf. über erforderliche Investitionen zur Energieeinsparung Aufschluss geben.

Spätestens bei einer Besichtigung ist der Energieausweis vorzulegen und bei Vertragsabschluss auszuhändigen. Halten Sie nicht daran droht schlimmstenfalls ein Bußgeld.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – der Unterschied

Der Bedarfsausweis spiegelt u.a. den tatsächlichen Verbrauch der mindestens letzten 3 Jahre wider und ist damit stark vom Nutzerverhalten abhängig. Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Zustand des Gebäudes und der Haustechnik bei durchschnittlichem Nutzerverhalten.

Abhängig vom Baujahr, Anzahl der Wohneinheiten, Modernisierungsmaßnahmen ist die erforderliche Art bzw. Wahlfreiheit des Ausweises vom Gesetzgeber festgelegt.

Schon im Erstgespräch klären wir Eckdaten ab und geben Ihnen wichtige Tipps zur Ausstellung.